Hallo zusammen,
seit kurzem gilt ja eine neue Verordnung zur Produktsicherheit mit der Pflicht alle möglichen Infos zu Produkten auszuweisen (am Produkt selber).
Ich wollte fragen wie ihr das handhabt und welche Infos auf den Stücken enthalten sein sollte?
Vielen lieben Dank! Und schöne Feiertage an alle.
Anja
EU-ProduktsicherheitsVO
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Re: EU-ProduktsicherheitsVO
Hallo
nach der legendären Verpackungsverordnung und der Testpflicht für jegliche Gebrauchskeramik auf Blei und Cadmium nun die neueste Verordnung der EG.... Gedacht eigentlich hauptsächlich für Onlineversender (wahrscheinlich für die aus dem legendären Billigland, die das aber kaum kümmert...), trifft es mal wieder alle. Ist ja nun ganz neu, darum gibts selbst von den Ministerien kaum was praktisches dazu (das kann dauern), aber das praktischste was ich gefunden habe: Stell dir selbst eine Bescheinigung aus, dass von deiner Keramik bei ordungsgemässem Gebrauch keinerlei Gefahren ausgehen (denkt an die Bleilässigkeit, die man wirklich testen sollte...) und wenn einer sich an den Scherben schneidet, dann ist es kein bestimmungsmässiger Gebrauch. Es gibt auch Musterformulare dafür. Ich hoffe, das ist auch Behördenmitarbeitern zu vermitteln. Ob diese Hoffnung berechtigt ist, kann nur die Zukunft zeigen.
herzlichst Günter
nach der legendären Verpackungsverordnung und der Testpflicht für jegliche Gebrauchskeramik auf Blei und Cadmium nun die neueste Verordnung der EG.... Gedacht eigentlich hauptsächlich für Onlineversender (wahrscheinlich für die aus dem legendären Billigland, die das aber kaum kümmert...), trifft es mal wieder alle. Ist ja nun ganz neu, darum gibts selbst von den Ministerien kaum was praktisches dazu (das kann dauern), aber das praktischste was ich gefunden habe: Stell dir selbst eine Bescheinigung aus, dass von deiner Keramik bei ordungsgemässem Gebrauch keinerlei Gefahren ausgehen (denkt an die Bleilässigkeit, die man wirklich testen sollte...) und wenn einer sich an den Scherben schneidet, dann ist es kein bestimmungsmässiger Gebrauch. Es gibt auch Musterformulare dafür. Ich hoffe, das ist auch Behördenmitarbeitern zu vermitteln. Ob diese Hoffnung berechtigt ist, kann nur die Zukunft zeigen.
herzlichst Günter
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Re: EU-ProduktsicherheitsVO
Ganz lieben Dank! Ja, in der Art hatte ich mir das auch vorgestellt.
Aus der Illustration weiß ich, dass die Hinweise nun nicht nur auf der Verpackung angebracht werden sollen sondern am Werk selbst. Das kann man ja nur über Aufkleber auf der Unterseite lösen..?! Ich werde mir da etwas ausdenken.
Danke für die Antwort!
Viele Grüße
Anja
Aus der Illustration weiß ich, dass die Hinweise nun nicht nur auf der Verpackung angebracht werden sollen sondern am Werk selbst. Das kann man ja nur über Aufkleber auf der Unterseite lösen..?! Ich werde mir da etwas ausdenken.
Danke für die Antwort!
Viele Grüße
Anja
Re: EU-ProduktsicherheitsVO
Nein, diese Bescheinigung, dass keine Gefahr von deiner Keramik ausgeht, die musst du nur erstellen, sonst nix. Ob da jemals jemand nach fragt, erscheint mir unwahrscheinlich. Hab letztens eine gesehen, die jemand sich von KI hat erstellen lassen, die war sehr eindrucksvoll.
Ansonsten kann ich auch nur sagen, undurchdachter Kappes...

Ansonsten kann ich auch nur sagen, undurchdachter Kappes...