Liebe Keramik Freunde,
ich bin als freiberuflicher Kuenstler gemeldet und hab da mal eine Frage. Mein Vermieter fuer die Werkstatt will wissen ob ich eine behoerdliche Genehmigung brauche fuer das was ich tue (z.B Brennofen betreiben etc.).
Sowas gibt es nicht oder wisst ihr da mehr?
Danke fuer eure Nachricht
Behoerdliche Genehmigung
-
- Beiträge: 170
- Registriert: Freitag 14. März 2008, 17:24
- Wohnort: im Süden
- Kontaktdaten:
Re: Behoerdliche Genehmigung
hallo,
das geht Deinem Vermieter nichts an. Du nutzt seine Räume, zahlst Deine Miete
immer pünktlich
Für alles andere, bist allein Du zuständig. Gewerbeanmeldung u.s.w.
lG. harryB
das geht Deinem Vermieter nichts an. Du nutzt seine Räume, zahlst Deine Miete


Für alles andere, bist allein Du zuständig. Gewerbeanmeldung u.s.w.
lG. harryB
Re: Behoerdliche Genehmigung
Ne, behördlich genehmigen lassen brauchst du dir dein Tun nicht. Der Ofen darf natürlich niemanden gefährden oder stören. Also die Elektroinstallationen müssen in Ordnung und geeignet sein, bei Gas ist es schon schwieriger. Außerdem darf deine Werkstatt nicht in einem reinen Wohngebiet sein, ja, sowas gibt es, dort darf man tatsächlich nur wohnen. Dort kann man allerdings auch nichts außer einer Wohnung und vielleicht einer Garage oder so mieten.
Was Harry schreibt, ist natürlich auch nicht von der Hand zu weisen...
Die von harryB erwähnte Gewerbeanmeldung brauchst du übrigens natürlich nicht, du bist ja als Künstler gemeldet.

Was Harry schreibt, ist natürlich auch nicht von der Hand zu weisen...
Die von harryB erwähnte Gewerbeanmeldung brauchst du übrigens natürlich nicht, du bist ja als Künstler gemeldet.
Re: Behoerdliche Genehmigung
Also meine Werkstatt ist auch gemietet. ich habe natürlich eine Firmenhaftpflicht, und der Gasofen ist vom Schornsteinfeger abgenommen worden, der Starkstrom wurde vom Vermieter in Auftrag gegeben, von einer Fachfirma installiert. Mehr war nicht an Genehmigungen...falls ich mich also mal in die Luft sprenge, ist alles gut angesichert...
Gruß Pola
Gruß Pola

Re: Behoerdliche Genehmigung
Die Vorstehenden haben das schon richtig gepostet. Deinen Vermieter geht es im großen und ganzen nichts an. Betriebshaftpflicht und gut ist. Dein Vermieter sollte aber wissen das Du mit Gas und Chemikalien hantierst.
LG aus Niederbayern
LG aus Niederbayern
Wir glauben, Erfahrungen zu machen, aber die Erfahrungen machen uns.