Produkthaftung
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Hallo zusammen
Bin in letzter Zeit ab und zu mit dem Thema Produkthaftung konfrontiert worden. Wie ist das eigentlich? Wenn jemand bei mir eine Vase kauft und die aus irgendeinem Grund nicht ganz dicht ist. Dabei wird der Tisch aus dem Jahre 350 vor. Chr. versaut. Oder ich verkaufe eine Backform diese geht beim Backen kaputt und der Kunde verschluckt einen Scherben. Es gib da ja die verrücktesten Sachen. Kann man sich gegen so was versichern oder muss ich zu jeder Keramik ein Beiblatt dazu legen? -darf nicht verschluckt werden- -nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet- -nicht über 1300°C erhitzen- usw.
mfg Stübi
Hallo zusammen
Bin in letzter Zeit ab und zu mit dem Thema Produkthaftung konfrontiert worden. Wie ist das eigentlich? Wenn jemand bei mir eine Vase kauft und die aus irgendeinem Grund nicht ganz dicht ist. Dabei wird der Tisch aus dem Jahre 350 vor. Chr. versaut. Oder ich verkaufe eine Backform diese geht beim Backen kaputt und der Kunde verschluckt einen Scherben. Es gib da ja die verrücktesten Sachen. Kann man sich gegen so was versichern oder muss ich zu jeder Keramik ein Beiblatt dazu legen? -darf nicht verschluckt werden- -nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet- -nicht über 1300°C erhitzen- usw.
mfg Stübi
Natürlich kommt die Betriebshaftpflicht bei solchen Sachen im Allgemeinen auf aber eben nicht im Besonderen. Wenn es nämlich teuer wird, fragt die Versicherung, - Haben sie denn auf eventuellen Riesigen hingewiesen?
Wenn nicht kann man zur Beteiligung der Schadensbeseitigung hinzu gezogen werden.
Deshalb steht auch auf einigen Verpackungen so viel drauf.
Oder sagt ihr zu euren Kunden: kann dicht sein muss aber nicht, oder kann in den Geschirrspüler, kann aber auch kaputt gehen.
Ich frage das nicht ohne Grund und dachte es hat von euch jemand Erfahrung damit.
Ich will hier Niemanden verunsichern aber Ver(un)sicherungen sind so eine Sache für sich.
mfg


Deshalb steht auch auf einigen Verpackungen so viel drauf.
Oder sagt ihr zu euren Kunden: kann dicht sein muss aber nicht, oder kann in den Geschirrspüler, kann aber auch kaputt gehen.
Ich frage das nicht ohne Grund und dachte es hat von euch jemand Erfahrung damit.
Ich will hier Niemanden verunsichern aber Ver(un)sicherungen sind so eine Sache für sich.

mfg
@ Harry: War das den Schaden verursachende Produkt in deinem Fall aber nicht eher das Lampenöl? Deine Lampe war ja wohl in Ordnung. Also müßte auf der Ölflasche doch der Warnhinweis stehen "Vorsicht, das Zeug kriecht!" Ich habe jedenfalls die Produktion von den Dingern auch eingestellt, nicht wegen der Haftung, sondern weil ich das sch... finde.
Braucht noch jemand Öllämpcheneinsätze?
Braucht noch jemand Öllämpcheneinsätze?

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@ hille
Nö, brauche keine Öllampeneinsätze, hätte aber noch zig Meter Lampendocht abzugeben...
Martin
Nö, brauche keine Öllampeneinsätze, hätte aber noch zig Meter Lampendocht abzugeben...
Martin
Zuletzt geändert von martin.burberg am Sonntag 19. Oktober 2008, 22:43, insgesamt 1-mal geändert.
Gewerbeaufsicht Öllampen
Bei mir war im Februar einer von der Gewerbeaufsicht. Ich müsse den Verkauf von Öllampen einstellen, weil alle neu hergestellten Lampen einen Dochtschutz brauchen.
Natürlich müssen alle Hinweise (giftig, Kinder, Erbrechen) auf den Flaschen mit dem Öl stehen. Laut dem Herrn von der GA sind die Verkäufer von Öllampen auch verpflichtet einen "Beipackzettel" mit ihrer Adresse und den selben Warnhinweisen mitzugeben.
Jetzt soll zusätzlich noch eine Art Dichtung an den Docht, so daß das Öl bei Kippen nicht ausläuft UNd eine Art Glaszylinder obendrüber, damit man mit der Zunge nicht an den Docht kommt UND die Lampe müßte einen Bruchtest mit gewichten bestehen, damit sie nicht "leicht" zerbricht und das Öl freisetzt.
Außerdem dürfe so eine Lampe in keinem Fall wie ein Speilzeug aussehen, dann sei der Verkauf komplett untersagt.
Alles wege belegt mit irgendwelchen Normen und das GSPG "Gesetz zur Produktsicherheit"
Ein Bekannter von mir -auch bei der gewerbeaufsicht eines anderen Bundeslandes- fand das alles überzogen. Scheint also auch etwas auslegungssache zu sein.
Logisch, wenn ein Kind an einer Öllampe trinkt kann es sterben. Auf jeden Fall darf man Messer verkaufen, Benzin, Feuerzeuge, Äxte, Kettensägen, Schnaps und tausend andere Dinge mit denen man sich und seine Kinder problemfrei zu Tode bringen kann. Hier bei den Öllampen sollen die Handwerker den Eltern ihre Aufsichtspflicht abnehmen? Das ist mir nicht ganz klar.
Natürlich müssen alle Hinweise (giftig, Kinder, Erbrechen) auf den Flaschen mit dem Öl stehen. Laut dem Herrn von der GA sind die Verkäufer von Öllampen auch verpflichtet einen "Beipackzettel" mit ihrer Adresse und den selben Warnhinweisen mitzugeben.
Jetzt soll zusätzlich noch eine Art Dichtung an den Docht, so daß das Öl bei Kippen nicht ausläuft UNd eine Art Glaszylinder obendrüber, damit man mit der Zunge nicht an den Docht kommt UND die Lampe müßte einen Bruchtest mit gewichten bestehen, damit sie nicht "leicht" zerbricht und das Öl freisetzt.
Außerdem dürfe so eine Lampe in keinem Fall wie ein Speilzeug aussehen, dann sei der Verkauf komplett untersagt.
Alles wege belegt mit irgendwelchen Normen und das GSPG "Gesetz zur Produktsicherheit"
Ein Bekannter von mir -auch bei der gewerbeaufsicht eines anderen Bundeslandes- fand das alles überzogen. Scheint also auch etwas auslegungssache zu sein.
Logisch, wenn ein Kind an einer Öllampe trinkt kann es sterben. Auf jeden Fall darf man Messer verkaufen, Benzin, Feuerzeuge, Äxte, Kettensägen, Schnaps und tausend andere Dinge mit denen man sich und seine Kinder problemfrei zu Tode bringen kann. Hier bei den Öllampen sollen die Handwerker den Eltern ihre Aufsichtspflicht abnehmen? Das ist mir nicht ganz klar.
Vorige Woche waren zwei Menschen vom Gewerbeaufsichtsamt bei uns im Laden zwecks Produktbeschreibung und Kennzeichnung der Ware.
Auf alle Produkten müssen die Preise und die genaue Anschrift des Herstellers sein. Außerdem: frei von Gefahrstoffen die nach Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtig wären.
Da wir auch Kerzen weiterverkaufen müssen wir bei jedem Verkauf einen Beipackzettel mitgeben der auf den Europäischen Normen zur „Sicherheit beim Abbrand von Kerzen“ aufbaut (DIN EN 15426 / DIN EN 15493 / DIN EN 15494). Kein Spaß !!!
Ich frage mich was kommt noch alles? Zum Glück hat sich die Sache mit der Verpackungsverordnung entspannt.
Hallo Harry
Am 13.03 schriebst du was von Eßti schlampen wer sind die eigentlich?
Arbeiten die auf dem Gewerbeaufsichtsamt oder im Bundesgesundheitsministerium?
Mfg Stübi
Auf alle Produkten müssen die Preise und die genaue Anschrift des Herstellers sein. Außerdem: frei von Gefahrstoffen die nach Gefahrstoffverordnung kennzeichnungspflichtig wären.

Da wir auch Kerzen weiterverkaufen müssen wir bei jedem Verkauf einen Beipackzettel mitgeben der auf den Europäischen Normen zur „Sicherheit beim Abbrand von Kerzen“ aufbaut (DIN EN 15426 / DIN EN 15493 / DIN EN 15494). Kein Spaß !!!
Ich frage mich was kommt noch alles? Zum Glück hat sich die Sache mit der Verpackungsverordnung entspannt.
Hallo Harry
Am 13.03 schriebst du was von Eßti schlampen wer sind die eigentlich?

Mfg Stübi
hallo stübi,
Ich frage mich was kommt noch alles? Zum Glück hat sich die Sache mit der Verpackungsverordnung entspannt.
Inwiefern entspannt ??
Bei mir müssen deutsche Käufer am Markt derzeit die großen Katzen unverpackt durch den Ort schleifen
Sicher ist sicher
Eigentlich wär das sicherste, ich verkauf nix.
mfG
hopfen
Ich frage mich was kommt noch alles? Zum Glück hat sich die Sache mit der Verpackungsverordnung entspannt.
Inwiefern entspannt ??
Bei mir müssen deutsche Käufer am Markt derzeit die großen Katzen unverpackt durch den Ort schleifen

Sicher ist sicher
Eigentlich wär das sicherste, ich verkauf nix.
mfG
hopfen
Verpackungsverordnung
Hallo Hille,
alles wichtige über die Verpackungsverordnung findest Du hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/verpacku ... g-faq.html
Was hat sich da entspannt, Stübi??
Klar, man kann seine Arbeiten nicht mehr verpacken oder nicht mehr verschicken....oder am Besten garnichts mehr verkaufen ......
aber wenn man davon leben muß und nicht nur über Märkte verkauft?
Aber um das zu vertiefen zu wollen... aber das hatten wir doch schon ... geh mal auf die Suchfunktion.
Ich habe mir nun Papiertragetaschen bestellt und bezahle eine Abfallgebühr...da bin ich dann auf der sicheren Seite...da wenigstens...
Gruß
Volkmar
alles wichtige über die Verpackungsverordnung findest Du hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/verpacku ... g-faq.html
Was hat sich da entspannt, Stübi??
Klar, man kann seine Arbeiten nicht mehr verpacken oder nicht mehr verschicken....oder am Besten garnichts mehr verkaufen ......
aber wenn man davon leben muß und nicht nur über Märkte verkauft?
Aber um das zu vertiefen zu wollen... aber das hatten wir doch schon ... geh mal auf die Suchfunktion.
Ich habe mir nun Papiertragetaschen bestellt und bezahle eine Abfallgebühr...da bin ich dann auf der sicheren Seite...da wenigstens...

Gruß
Volkmar
Die Kunst ist zwar nicht das Brot, aber der Wein des Lebens.