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Anmeldevorgang Kleingewerbe

Verfasst: Mittwoch 29. Mai 2024, 10:39
von Nad
Hallo,
Ich habe gerade mein Kleingewerbe angemeldet. Ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen. Ich arbeite allein, höchstens 10 Stunden die Woche und stelle Gebrausgeschirr und Schmuck her.
Ich arbeite in meinem Keller mit eigenem Ofen und möchte nur online und auf Märkten verkaufen.
Nun habe ich gelesen, dass ich mich innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft (VBG) anmelden muss.

Habe nun etwas Angst, dass ein Kontrolleur kommt und mir sagt, dass in meiner Werkstatt zb. die Deckenhöhe nicht ausreicht oder sonst etwas, um meinem Beruf nachgehen zu dürfen oder ich irgendwelche astronomischen Beiträge zahlen soll (ohne bisher Einnahmen gehabt zu haben).
Was schreibe ich also am besten (oder was besser nicht) in die Berufsbeschreibung?

Und bei welcher Kammer muss ich mich anmelden? HWK oder IHK? Für die gilt die gleiche Frage. 😄

LG Nad

Re: Anmeldevorgang Kleingewerbe

Verfasst: Mittwoch 29. Mai 2024, 11:19
von Bobbl
BG ist freiwillig und zuständig die HWK

Re: Anmeldevorgang Kleingewerbe

Verfasst: Mittwoch 29. Mai 2024, 12:58
von Maria Ortiz Gil
Soviel ich weiß muss man nur in die Berufsgenossenschaft wenn man Angestellte hat.

Re: Anmeldevorgang Kleingewerbe

Verfasst: Mittwoch 29. Mai 2024, 15:19
von Ono
Ich würde mich nicht freiwillig bei einer Kammer melden. Die können sich bei dir melden, was in der Regel die IHK macht, wenn du beim Finanzamt Gewinne versteuerst. Zuständig ist formal korrekt die HWK, aber die ist auch teurer, und normalerweise werden die nicht hinter dir herlaufen. Also erstmal still halten und abwarten. Irgendwelche Bußgelder brauchst du nicht zu fürchten. Als Kleinunternehmer hörst du vielleicht gar nichts. Wenn du irgendwann einen Bescheid von der IHK kriegst, dann sei einfach zufrieden, dass du nichts mit der HWK zu tun hast.

Re: Anmeldevorgang Kleingewerbe

Verfasst: Mittwoch 29. Mai 2024, 18:43
von hille
Genau das meine ich mit VORHER schlau machen.
Je nachdem, was du bei deiner Gewerbeanmeldung angegeben hast, was deine Tätigkeit ist, wird sich eine Kammer melden. Da kann man z.B. mit geschickter Formulierung vermeiden, dass man in die HWK muss. Wenn du korrekt angeben hast, was du vorhast, dann meldet sich mit Sicherheit die HWK, denn die bekommen immer Beiträge und mir wäre nicht bekannt, dass die darauf gerne verzichten.
Die Berufsgenossenschaft meldet sich normalerweise auch selber und dann kannst du angeben, dass du keine Beschäftigten hast und nicht freiwillig dort versichert sein möchtest.
Was ist mit Krankenkasse? Wie bist du bis jetzt versichert? Bist du zusätzlich in einem Angestelltenverhältnis oder verheiratet und in der Familienversicherung?
Traust du dir das mit der Steuer selbst zu, oder brauchst du einen Steuerberater?
Wo wohnst du? In einem Gewerbegebiet oder in einem Mischgebiet, dann ist alles prima. Es gibt aber auch reine Wohngebiete, dort ist es nicht erlaubt, ein Gewerbe zu betreiben, egal was.
Was die Räumlichkeiten deiner Werkstatt angeht, es gibt da Vorschriften, was den Brandschutz betrifft.
Außerdem brauchst du eine Verpackungslizenz, also grundsätzlich. Offline fällt es allerdings nicht auf, wenn du keine hast. Online ist es wirklich unumgänglich, du musst dich beim zentralen Verpackungsregister anmelden und dir einen Vertragspartner für die Verpackungslizenz aussuchen, den du für die in Verkehr gebrachten Mengen bezahlst. Und das gilt nur für Deutschland, willst du in andere EU Länder verschicken, gibt es fast überall ein ähnliches Brimborium zu beachten.

Das ist nur das, was mit jetzt auf die Schnelle einfällt...

Re: Anmeldevorgang Kleingewerbe

Verfasst: Mittwoch 29. Mai 2024, 23:03
von Nad
Da kann man z.B. mit geschickter Formulierung vermeiden, dass man in die HWK muss.

- genau das wollte ich gern wissen. Ich informiere mich jetzt auch schon seit zwei Jahren über alles mögliche, leider bleibt mir eben nur das Internet (auf jeder Seite stehen wieder andere Angaben, nirgends etwas Vollständiges) und irgendwann muss man eben mal anfangen und ich bin jetzt einfach mal ins kalte Wasser gesprungen, da ich ja sonst nie was verkaufen kann... Habe hier in der Nähe keine Bekannten mit Kleingewerbe/Töpferschulen oder Leute, die ich fragen könnte.

Bin mit in der Familienversicherung, arbeite nicht nebenher. Wohne im Mischgebiet, so einiges weiß ich schon, ganz so wild ist es dann auch nicht. Nur der Raum, da bleibt mir eh kein anderer im Haus und daran soll es wohl nicht scheitern, denn ich will das hier schon für den Rest meines Lebens machen 😄 Es sollen auch keine Kunden ein und ausgehen. Habe den Ofen auf einer Platte mit angeschlossenem Abluftkamin und allem. Blos man weiß ja nie, was sich die Ämter einfallen lassen. Habe da schon Geschichten gehört mit 2cm zu wenig Deckenhöhe... und hier bin ich auch noch nie auf so einen Zuständigen von der "coolen Sorte" getroffen, der mir irgendwas verraten hätte. Glaube langsam, die sterben aus. Steuerberater suche ich gerade.
LG
Nad

Re: Anmeldevorgang Kleingewerbe

Verfasst: Donnerstag 30. Mai 2024, 09:03
von Maria Ortiz Gil
„Herstellung künstlerische Keramik“ das kann alles mögliche sein, und es muss dann erst einer beweisen, dass deine Tassen nicht künstlerisch sind. Da wird sich wohl niemand die Mühe machen, wenn es sich im ein Kleingewwrbe handelt.

Re: Anmeldevorgang Kleingewerbe

Verfasst: Donnerstag 30. Mai 2024, 14:56
von hille
Wenn du es als Künstlerin angehen willst, also so, wie Maria es vorschlägt, dann darfst du keinen Gewerbeschein beantragen. Dann gehst du nur zum Finanzamt und gibst die Aufnahme einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit an. Als Kleinunternehmerin. Meistens hat da beim Finanzamt keiner was dagegen, denn bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist es fürs Finanzamt ja wurscht, du führst ja eh keine Umsatzsteuer ab. Als Künstlerin hast du nichts mit Kammern zu tun, also auch die Beiträge gespart. Und auch sonst ist vieles einfacher, denn für Künstler fühlt sich keiner zuständig.
Falls du also deine Gewerbeanmeldung noch nicht abgegeben hast, dann hast du jetzt noch die Möglichkeit, diesen Weg zu gehen.

Re: Anmeldevorgang Kleingewerbe

Verfasst: Donnerstag 30. Mai 2024, 23:00
von Maria Ortiz Gil
Man darf ein Gewerbe sicherlich auch wieder abmelden.

Mache einfach einige Figuren, die du immer dazu stellst, egal wie die werden, Hauptsache "Kunst".
Stilisierte Tiere eignen sich am besten, flache Fische zum Anhängen gehen am leichtesten, weil sie keine Beine haben, und machen auch Spaß, weil man viel mit Farbe und Struktur machen kann. Auch aus gedrehten Teilen lassen sich leicht Figuren machen. Die können auch ganz schlicht und einfarbig aus wenigen Komponenten bestehen.
Und vielleicht findest du nebenbei sogar heraus, dass du tatsächlich gerne künstlerisch arbeitest.

Re: Anmeldevorgang Kleingewerbe

Verfasst: Freitag 31. Mai 2024, 22:24
von Chillie2602
Dein letzter Beitrag mit den Fischen ist einfach super, Maria! Ich weiß, dass er ernst gemeint ist aber gleichzeitig wirklich lustig. :D LG Anna

Re: Anmeldevorgang Kleingewerbe

Verfasst: Freitag 31. Mai 2024, 22:44
von Bobbl
im Eingangsposting stand ganz klar: Herstellung von Gebrauchsgeschirr und nicht basteln von Fischen.
Wenn ich Geschirr herstelle, betreibe ich ein Handwerk und gehöre in die HWK, so ätzend wie es ist.
Warum kein Fairplay ??? Wenn der Umsatz gering ist, ist auch der Beitrag verschmerzbar und einer der kleinen Kostenpositionen.

Re: Anmeldevorgang Kleingewerbe

Verfasst: Samstag 1. Juni 2024, 08:30
von Ono
Was ist "fair" daran, als kleiner Handwerker zur Mitgliedschaft in einer Organisation gezwungen zu werden, die Geld kostet, aber keinen Nutzen hat?
Da kann ich auch gleich Schutzgeld bezahlen.

Und mit Steuerberatern habe ich übrigens auch schon sehr schlechte Erfahrung gemacht und mehr Steuern bezahlt, als ich es ohne die "Beratung" getan hätte. Seitdem kämpfe ich mich selbst durch den Paragrafendschungel.