Ich habe gerade mein Kleingewerbe angemeldet. Ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen. Ich arbeite allein, höchstens 10 Stunden die Woche und stelle Gebrausgeschirr und Schmuck her.
Ich arbeite in meinem Keller mit eigenem Ofen und möchte nur online und auf Märkten verkaufen.
Nun habe ich gelesen, dass ich mich innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft (VBG) anmelden muss.
Habe nun etwas Angst, dass ein Kontrolleur kommt und mir sagt, dass in meiner Werkstatt zb. die Deckenhöhe nicht ausreicht oder sonst etwas, um meinem Beruf nachgehen zu dürfen oder ich irgendwelche astronomischen Beiträge zahlen soll (ohne bisher Einnahmen gehabt zu haben).
Was schreibe ich also am besten (oder was besser nicht) in die Berufsbeschreibung?
Und bei welcher Kammer muss ich mich anmelden? HWK oder IHK? Für die gilt die gleiche Frage.
LG Nad