Hallo Hövelchen,
laut Aussage des Kollegen bei der Handwerksakmmer, ist die Höhe nicht entscheidend, sondern das überhaupt ein Betrag fließt...
Daher auch unsere Bedenken. ... und das entsprechende Auftragsarbeit ( wir erstellten zB Namensschilder ) als Gewerbsmäßiges Treiben anzusehen sind, Höhe ...